Donauland Immobilien
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Ziel des Denkmalschutzes ist es, Kulturgüter dauerhaft für die Öffentlichkeit zu erhalten und deren Beschädigung oder Verfälschung zu verhindern. Die rechtlichen Definitionen und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz sind in Deutschland durch das Denkmalrecht der Bundesländer festgelegt. Schützenswerte Objekte werden von Seiten der zuständigen Behörden auf die Denkmalliste gesetzt.
Der Erhalt entsprechender Immobilien ist also im öffentlichen Interesse und somit vom Staat gewollt. Als Anreiz für Besitzer bzw. Käufer solcher Baudenkmäler, diese zu pflegen und gegebenenfalls zu sanieren, hat der Gesetzgeber deshalb attraktive Steuersparmodelle geschaffen: In zwölf Jahren können so bis zu 90 Prozent des Kaufpreises zu 100 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Dies macht Denkmalimmobilien zu höchst interessanten Renditeobjekten.
Da Denkmalimmobilien gewöhnlich in sehr guten, innerstädtischen Lagen zu finden sind, treffen sie auf eine hohe Nachfrage seitens potentieller Mieter, die entsprechende Mieten zu zahlen bereit sind. Die seit einigen Jahren zu beobachtenden Landflucht wegen gestiegener Benzinpreise verstärkt diesen Trend zusätzlich, so dass hohe Mieterträge auch in der Zukunft gesichert sind.
Alle Maßnahmen, die der Bauträger vornehmen will, bedürfen zunächst einer Genehmigung durch die Denkmalbehörde. Während der gesamten Sanierungsdauer, die in der Regel, je nach Größe des Objektes, etwa ein Jahr dauert, werden sämtliche Arbeiten unter Aufsicht des Amtes für Denkmalschutz durchgeführt. Unter Denkmalschutz stehen meist die Außenfassade, das Treppenhaus und die Wohnungstüren. In allen anderen Bereichen des Gebäudes können Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen ohne Kontrolle des Amtes vorgenommen werden, zum Beispiel Heizung, Sanitär und Elektrik, Balkone auf der Rückseite oder Dachausbauten.